Mallorca Cartec "Technik Tips"





Dokumente



Welche Dokumente und Utensilien muss ich in Spanien mitführen?


Alle Autos müssen zwei Warndreiecke mitführen, die im Pannenfall mindestens 30 Meter vor und hinter dem Auto aufzustellen sind. Daneben muss bei einer Panne oder einem Unfall eine gelb- oder orangenfarbene, reflektierende Warnweste getragen werden. Weitere Pflicht-Utensilien sind Ersatzreifen, Wagenheber, Werkzeug zum Radwechsel und Ersatzlampen.

Ebenfalls bei sich zu haben sind der Führerschein, die Fahrerlaubnis des Autos, der TÜV-Nachweis, die Steuerbescheinigung sowie die Versicherungspolice mit der letzten Beitragsrechnung. Bei ausländischen Fahrzeugen ist die grüne Versicherungskarte unbedingt mitzuführen. Nicht mitgeführt werden darf ein Reservekanister, in Notfällen findet man in Tankstellen spezielle Plastiktüten für den Kraftstoff. Das Abschleppen darf nur von zugelassenen Abschleppunternehmen durchgeführt werden, was meistens in der Autoversicherung enthalten ist. Ansonsten hilft auch der ADAC, ÖAMTC, RACC oder jeder andere Automobilclub des jeweiligen Mitglieds


      





Was muss ich vor und während der Fahrt beachten?


In Spanien besteht Helm- und Anschnallpflicht. Zuwiderhandlungen werden in der Regel mit 150 Euro geahndet. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mitgenommen werden, wobei bei denen unter drei Jahren und kleiner als 1,50 m ein Kindersitz erforderlich ist. Die Anschnallpflicht gilt auch für die Rücksitze. Das Telefonieren ist während der Fahrt nur mit einer Freisprecheinrichtung zulässig. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille (Führerscheinneulinge: 0,3 Promille).





Geschwindigkeiten in Spanien


In geschlossenen Ortschaften: 50 km/h.

Auf Landstraßen: 90 km/h, PKW mit Anhänger und Wohnmobile 70 km/h.

Auf Schnellstraßen: 100 km/h, PKW mit Anhänger und Wohnmobile 80 km/h.

Auf Autobahnen: 120 km/h, PKW mit Anhänger 80 km/h, Wohnmobile 90 km/h.

Achtung: Bei Lieferwagen (Furgoneta) ist eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h auf Landstraßen und Autobahnen vorgeschrieben! Dies gilt auch für die kleineren Fahrzeuge wie Renault Kangoo, Citroen Berlingo und Co., sofern sie als „Furgoneta“ zugelassen sind




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